Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CrispyVoice – Voice Artists
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen CrispyVoice (nachfolgend „Anbieter") und professionellen Voice Artists, die die CrispyVoice-Plattform nutzen, um eine synthetische oder KI-geklonte Version ihrer Stimme erstellen, verwalten und für die Erzeugung lizenzierter Audioinhalte einsetzen zu lassen.
1.2. Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform akzeptiert der Voice Artist diese AGB.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Voice Artist mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Änderungen, die die Rechte an Stimme, Stimmdaten oder Voice Model, die Vergütung, die Datenverwendung, die Haftung oder die Kündigungsrechte wesentlich verschlechtern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Voice Artists, soweit gesetzlich zulässig.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. „Natürliche Stimme" bezeichnet die reale, nicht synthetisch erzeugte Stimme des Voice Artists sowie die von ihm bereitgestellten Originalaufnahmen.
2.2. „Stimmdaten" bezeichnet Audioaufnahmen, Trainings- oder Referenzdaten, Metadaten und sonstige personenbezogene oder technische Daten, die unmittelbar zur Erstellung, Anpassung oder zum Betrieb des Voice Models verwendet werden.
2.3. „Voice Model" bezeichnet das aus der natürlichen Stimme und den Stimmdaten technisch erzeugte individuelle synthetische Stimmenmodell.
2.4. „Generierte Audiodatei" bezeichnet ein konkretes Audioergebnis, das mit dem Voice Model erzeugt wurde.
2.5. „Kunde" bezeichnet einen Dritten, der über die vom Voice Artist freigegebenen Vertriebswege eine generierte Audiodatei oder ein vereinbartes Nutzungsrecht daran erwirbt.
2.6. „Technischer Dienstleister" bezeichnet einen vom Anbieter eingesetzten Hosting-, API-, Sprachsynthese-, Text-/Moderations-, Zahlungs- oder sonstigen Unterauftragnehmer.
2.7. „Plan" bezeichnet eines der vom Anbieter angebotenen Nutzungsmodelle – Core, Premium oder Managed – gemäss der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung und Preisliste (Ziffer 3.2, 11.1). Die planspezifischen Sonderbestimmungen ergeben sich aus Ziffer 21.
3. Leistungsbeschreibung
3.1. Der Anbieter stellt eine technische Plattform zur Verfügung, mit der Voice Artists ein Voice Model erstellen und zur Erzeugung lizenzierter Audiodateien einsetzen können.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang, die jeweils verfügbaren Pläne, Preise, Provisionen und technischen Funktionen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung und Preisliste. Dies umfasst auch optionale kostenpflichtige Zusatzleistungen wie die Audiobearbeitung durch den Anbieter.
3.3. Der Anbieter darf technische Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder verbessern, sofern dadurch die wesentlichen Rechte des Voice Artists aus diesen AGB nicht eingeschränkt werden.
3.4. Technische Angaben zu Dateiformat, Bitrate, Audioqualität oder Bearbeitung können in der Leistungsbeschreibung festgelegt und aktualisiert werden, ohne dass hierfür eine Änderung dieser AGB erforderlich ist.
4. Registrierung, Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Zur Nutzung der Plattform ist ein Konto mit zutreffenden und vollständigen Angaben erforderlich.
4.2. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Plan. Bei monatlicher Zahlweise gilt eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten; nach deren Ablauf kann monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jährliche Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
4.3. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
4.4. Der Anbieter darf ein Konto nur bei einem wesentlichen Verstoss gegen diese AGB, bei rechtswidriger Nutzung oder bei einer erheblichen Gefährdung der Plattform oder Dritter sperren oder ausserordentlich kündigen. Soweit zumutbar, ist dem Voice Artist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Bei dringendem Verdacht auf eine erhebliche Gefährdung der Plattform, von Kunden oder Dritten kann der Anbieter das Konto vorläufig sperren, auch ohne vorherige Gelegenheit zur Abhilfe. Der Voice Artist wird unverzüglich über die Sperrung und deren Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; eine unberechtigte Sperrung wird unverzüglich aufgehoben.
4.5. Im Todesfall des Voice Artists kann eine von ihm zu Lebzeiten oder von seinen Erben nachgewiesene Rechtsnachfolgerin oder ein Rechtsnachfolger das Konto verwalten, ausstehende Vergütungen entgegennehmen und über die Fortführung oder Beendigung des Vertrags entscheiden. Die Erzeugung neuer Audiodateien mit dem Voice Model des verstorbenen Voice Artists ist ab Kenntnis des Anbieters vom Todesfall ausgeschlossen, es sei denn, der Voice Artist hat dies zu Lebzeiten ausdrücklich und in einem konkret bestimmten Umfang freigegeben.
5. Rechte an Stimme, Voice Model und generierten Audiodateien
5.1. Alle Rechte an der natürlichen Stimme, den Stimmdaten und dem individuellen Voice Model verbleiben beim Voice Artist, soweit solche Rechte rechtlich bestehen und übertragbar sind.
5.2. Der Anbieter erhält ausschliesslich eine beschränkte, nicht ausschliessliche und auf die Vertragsdauer beschränkte Berechtigung, die Stimmdaten und das Voice Model technisch zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste erforderlich ist. Der Anbieter darf diese Berechtigung an technische Dienstleister im Sinne von Ziffer 13 weitergeben, soweit dies zur Diensterbringung erforderlich ist und die Dienstleister den Verpflichtungen nach Ziffer 13.2 unterliegen.
5.3. Die Nutzung der CrispyVoice-Plattform erfolgt ausdrücklich nicht exklusiv. Der Voice Artist bleibt uneingeschränkt berechtigt, seine natürliche Stimme sowie synthetische, geklonte oder KI-basierte Versionen seiner Stimme über andere Anbieter, Plattformen, Technologien oder individuelle Lizenzvereinbarungen zu nutzen, anzubieten oder zu lizenzieren.
5.4. Der Anbieter erwirbt insbesondere kein Recht, die natürliche Stimme oder das Voice Model unabhängig von der vom Voice Artist freigegebenen Nutzung selbst zu vermarkten, zu verkaufen, zu lizenzieren oder für eigene Inhalte einzusetzen.
5.5. Kunden erwerben ausschliesslich die jeweils ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte an den generierten Audiodateien. Der Erwerb einer generierten Audiodatei vermittelt keinerlei Rechte am Voice Model, an den Stimmdaten oder an der natürlichen Stimme.
6. Strikter Schutz des Voice Models
6.1. Das Voice Model verbleibt ausschliesslich innerhalb der vom Anbieter kontrollierten technischen Infrastruktur oder innerhalb der hierfür eingesetzten geschützten Infrastruktur eines technischen Dienstleisters.
6.2. Das Voice Model darf Kunden oder sonstigen Dritten weder als Datei noch in sonstiger technisch extrahierbarer Form zur Verfügung gestellt, übertragen, verkauft, unterlizenziert, exportiert oder zum Download angeboten werden.
6.3. Der Anbieter hat technisch und organisatorisch angemessene Massnahmen zu treffen, um eine Extraktion, Rekonstruktion oder unbefugte Vervielfältigung des Voice Models zu verhindern.
6.4. API-Zugriffe dürfen ausschliesslich die vereinbarte Erzeugung von Audioausgaben ermöglichen. Sie dürfen keinen direkten oder indirekten Zugriff auf das Voice Model oder dessen zugrunde liegende Modelldaten eröffnen.
7. Verbot von Training und sekundärer KI-Nutzung
7.1. Weder der Anbieter noch ein technischer Dienstleister dürfen die Originalaufnahmen, Stimmdaten, generierten Audiodateien oder das Voice Model des Voice Artists für das Training, die Verbesserung oder Weiterentwicklung allgemeiner KI-Modelle, Foundation Models, Sprachmodelle, generischer Stimmensysteme oder anderer synthetischer Stimmen verwenden.
7.2. Eine Nutzung zu solchen Zwecken ist nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen, informierten und ausdrücklichen Zustimmung des Voice Artists zulässig. Eine solche Zustimmung darf nicht Voraussetzung für die Nutzung der CrispyVoice-Plattform sein.
7.3. Eine Zustimmung nach Ziffer 7.2 muss Zweck, Umfang, verwendete Daten, Empfänger, Dauer und eine etwaige Vergütung eindeutig benennen.
7.4. Der Anbieter stellt vertraglich sicher, dass eingesetzte technische Dienstleister diesen Beschränkungen in gleichem Umfang unterliegen.
7.5. Nutzt der Voice Artist im Rahmen des Plans Core einen eigenen, direkt mit einem Drittanbieter abgeschlossenen Account, trägt er den zugehörigen API-Schlüssel selbst in die Plattform ein. Der Anbieter nutzt diesen Schlüssel ausschliesslich technisch zur Übermittlung der vom Voice Artist freigegebenen Anfragen und erhält keinen darüberhinausgehenden Einblick auf die Kontoeinstellungen des Drittanbieters, insbesondere nicht auf die dortige Einstellung zum Ausschluss der Trainingsnutzung. Es obliegt daher dem Voice Artist selbst, diese Einstellung beim Drittanbieter vorzunehmen. Der Anbieter weist beim Einrichten der Schnittstelle aktiv darauf hin.
7.6. Für Voice Models, die über die vom Anbieter bereitgestellte Infrastruktur erzeugt werden (Pläne Premium und Managed), gilt die Zusicherung nach Ziffer 7.1 uneingeschränkt.
8. Pflichten des Voice Artists
8.1. Der Voice Artist stellt nur solche Audioaufnahmen und sonstigen Inhalte bereit, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
8.2. Der Voice Artist darf die Plattform nicht wissentlich zur Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte einsetzen.
8.3. Der Voice Artist ist verpflichtet, seine Zugangsdaten angemessen zu schützen und den Anbieter bei erkennbar unbefugtem Zugriff unverzüglich zu informieren.
8.4. Der Voice Artist legt, soweit die Plattform dies vorsieht, Preise und Nutzungsbedingungen für seine Kunden selbst fest.
8.5. Der Voice Artist sichert zu, dass es sich bei der zu klonenden Stimme um seine eigene, natürliche Stimme handelt, an der ihm die entsprechenden Persönlichkeitsrechte zustehen. Ein Konto sowie ein Voice Model dürfen nur für die eigene Stimme des Voice Artists angelegt werden. Die Erstellung eines Voice Models für die Stimme einer anderen Person ist ausgeschlossen, es sei denn, der Voice Artist weist eine schriftliche Einwilligung der berechtigten Person nach und der Anbieter stimmt dieser Ausnahme im Einzelfall ausdrücklich zu.
8.6. Es obliegt dem Voice Artist, die ihm nach Ziffer 9.6 zur Verfügung gestellte Konfigurationsmöglichkeit eigenverantwortlich zu nutzen. Eine Generierung unerwünschter Inhalte, Themen oder Verwendungszwecke wird nur insoweit verhindert, als der Voice Artist die entsprechende Kategorie dort aktiv hinterlegt hat.
9. Pflichten des Anbieters
9.1. Der Anbieter stellt die Plattform im vereinbarten Umfang zur Verfügung und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Stimmdaten und des Voice Models.
9.2. Der Anbieter darf Sicherheits-, Moderations- und Freigabemechanismen einsetzen, um offensichtlich rechtswidrige, missbräuchliche, täuschende oder reputationsschädigende Nutzungen zu verhindern.
9.3. Der Anbieter informiert den Voice Artist unverzüglich über erhebliche Sicherheitsvorfälle, unbefugte Zugriffe oder eine erkennbare Kompromittierung von Stimmdaten oder Voice Models, soweit dies rechtlich zulässig und technisch feststellbar ist.
9.4. Der Anbieter darf technische Dienstleister nur einsetzen, soweit diese vertraglich zu angemessener Vertraulichkeit, Datensicherheit, Zweckbindung und zur Einhaltung der Beschränkungen aus Ziffer 7 verpflichtet sind.
9.5. Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen von Support-, Wartungs- und Sicherheitsleistungen sowie zur Prävention von Missbrauch nach eigenem Ermessen mit administrativem Zugriff auf das Konto des Voice Artist zuzugreifen, einschliesslich der dort hinterlegten Kunden-, Auftrags- und Zahlungsdaten. Für hierbei einsehbare personenbezogene Daten von Kunden des Voice Artist gelten für Mitarbeitende des Anbieters die Vertraulichkeitspflichten nach Ziffer 15.
9.6. Der Anbieter stellt dem Voice Artist im Konto eine Konfigurationsmöglichkeit (Klassifizierer) zur Verfügung, mit der dieser festlegen kann, welche Inhalte, Themen oder Verwendungszwecke mit seinem Voice Model nicht generiert werden dürfen.
10. Kundenfreigabe und zulässige Nutzung
10.1. Soweit technisch vorgesehen, soll eine Nutzung des Voice Models durch Kunden nur im Rahmen eines vom Voice Artist freigegebenen Auftrags, einer definierten Lizenz oder eines eindeutig beschriebenen Anwendungsfalls erfolgen.
10.2. Der Anbieter darf keine weitergehenden Nutzungsrechte im Namen des Voice Artists einräumen, als vom Voice Artist ausdrücklich vorgesehen.
10.3. Nutzungen für Täuschung, Identitätsmissbrauch, Deepfakes, Verleumdung, Betrug, rechtswidrige politische Manipulation, Hassrede oder sonstige illegale Zwecke sind untersagt.
10.4. Der Anbieter soll angemessene technische und vertragliche Schutzmassnahmen vorsehen, um eine missbräuchliche Nutzung durch Kunden zu erschweren.
10.5. Der Voice Artist kann seine Aufnahme in die öffentliche Sprecherübersicht jederzeit mit einer Frist von 48 Stunden widerrufen. Bereits erteilte und angenommene Kundenaufträge bleiben davon im Rahmen der jeweils erteilten Nutzungsrechte unberührt (Ziffer 12.5).
11. Gebühren, Zahlungen und Abrechnung
11.1. Plangebühren, Provisionen und zusätzliche kostenpflichtige Leistungen ergeben sich aus der jeweils vereinbarten Preisliste.
11.2. Provisionen dürfen nur auf Umsätze erhoben werden, die tatsächlich über die vom Anbieter bereitgestellte Verkaufs- oder Zahlungsinfrastruktur abgewickelt werden.
11.3. Der Anbieter hat Abrechnungen transparent und nachvollziehbar bereitzustellen.
11.4. Auszahlungen an den Voice Artist erfolgen nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsabwicklung und dürfen nur um ausdrücklich vereinbarte Gebühren, Rückerstattungen oder gesetzlich erforderliche Abzüge gekürzt werden.
11.5. Beim Plan Managed erhält der Anbieter eine Umsatzbeteiligung von 50 % auf sämtliche mit dem Voice Model erzielten Umsätze, unabhängig davon, ob der jeweilige Auftrag über die Plattform vermittelt oder vom Voice Artist eigenständig akquiriert wurde. Diese einheitliche Beteiligung ist Teil der Gegenleistung für die vom Anbieter im Rahmen von Managed übernommene Vermarktung und wird dem Voice Artist vor Vertragsabschluss unmissverständlich mitgeteilt.
11.6. Beim Plan Premium erhebt der Anbieter eine Zahlungsabwicklungs- und Systemkostenpauschale von 15 % bei monatlicher und 10 % bei jährlicher Zahlweise. Entscheidet sich der Anbieter, den Voice Artist im Rahmen der hierfür vorgesehenen Anfrage aktiv zu vermarkten und auf der öffentlichen Sprecherübersicht zu listen, gilt ab dem den Parteien schriftlich bestätigten Zeitpunkt stattdessen eine Umsatzbeteiligung von 50 % auf sämtliche mit dem Voice Model erzielten Umsätze.
11.7. Beim Plan Core erhebt der Anbieter eine Zahlungsabwicklungs- und Systemkostenpauschale von 7 %. Entscheidet sich der Anbieter, den Voice Artist im Rahmen der hierfür vorgesehenen Anfrage aktiv zu vermarkten und auf der öffentlichen Sprecherübersicht zu listen, gilt ab dem den Parteien schriftlich bestätigten Zeitpunkt stattdessen eine Umsatzbeteiligung von 50 % auf sämtliche mit dem Voice Model erzielten Umsätze.
11.8. Ein Wechsel in einen höherwertigen Plan ist während der Vertragslaufzeit durch Zahlung der Differenz jederzeit mit Wirkung innert eines Monats möglich. Ein Wechsel in einen niedrigerwertigen Plan ist nur zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit möglich. Kann das bestehende Voice Model auf der Infrastruktur des neuen Plans technisch nicht weitergenutzt werden, gilt der Wechsel hinsichtlich des bisherigen Voice Models als Kündigung mit Löschung nach Ziffer 12; das im neuen Plan genutzte Voice Model gilt als neu erstelltes Voice Model.
12. Datenschutz, Speicherung und Löschung
12.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke.
12.2. Stimmdaten und Voice Models dürfen nur so lange gespeichert werden, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
12.3. Nach Beendigung des Vertrags werden Originalaufnahmen, Stimmdaten und das Voice Model innerhalb von 90 Tagen gelöscht oder technisch dauerhaft unbrauchbar gemacht, soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht.
12.4. Der Voice Artist kann jederzeit die vorzeitige Löschung nicht mehr benötigter Stimmdaten verlangen, soweit deren Speicherung nicht zwingend für die laufende Vertragserfüllung erforderlich ist.
12.5. Bereits rechtmässig an Kunden ausgelieferte generierte Audiodateien dürfen im Rahmen der dafür eingeräumten Nutzungsrechte fortbestehen. Daraus folgt kein Recht zur weiteren Speicherung oder Nutzung des zugrunde liegenden Voice Models.
12.6. Sicherheitskopien, die technisch nicht sofort gelöscht werden können, sind innerhalb des üblichen Backup-Zyklus zu überschreiben und dürfen währenddessen nicht produktiv genutzt werden.
12.7. Für Stimmdaten, die der Anbieter im Rahmen des Plans Core über eine Schnittstelle zu einem vom Voice Artist selbst betriebenen Drittanbieter-Account empfängt, gilt Ziffer 12.3 hinsichtlich der beim Anbieter selbst vorgehaltenen Kopien, insbesondere generierter Audiodateien. Auf die beim Drittanbieter gespeicherten Original- und Kontodaten, einschliesslich Trainingseinstellungen, hat der Anbieter keinen operativen Zugriff.
13. Technische Dienstleister und Unterauftragsverarbeiter
13.1. Der Anbieter darf technische Dienstleister einsetzen, soweit dies zur Bereitstellung der Plattform erforderlich ist.
13.2. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Voice Artist dafür verantwortlich, dass vertraglich eingesetzte technische Dienstleister die für sie einschlägigen Schutzpflichten aus diesen AGB einhalten.
13.3. Wesentliche Änderungen bei Dienstleistern, die Zugriff auf Stimmdaten oder Voice Models erhalten, sollen dem Voice Artist in geeigneter Weise transparent gemacht werden.
14. Haftung und Freistellung
14.1. Die Parteien haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
14.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Pflichten zum Schutz von Stimmdaten und Voice Models, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf CHF 5'000 pro Schadensfall oder die vom Voice Artist in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Vergütungen, wobei der jeweils höhere Betrag gilt. Die Gesamthaftung des Anbieters aus sämtlichen Schadensfällen innerhalb eines Vertragsjahres ist auf das Doppelte dieses Betrags beschränkt.
14.3. Der Anbieter haftet nicht für einen Missbrauch einer bereits rechtmässig ausgelieferten Audiodatei, der ausserhalb seiner technischen Kontrolle erfolgt und den er weder verursacht noch pflichtwidrig erleichtert hat.
14.4. Der Anbieter stellt den Voice Artist von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus einer vom Anbieter oder seinen technischen Dienstleistern zu vertretenden unbefugten Nutzung, Weitergabe, Offenlegung, Extraktion oder Bereitstellung der natürlichen Stimme, Stimmdaten oder des Voice Models entstehen.
14.5. Die Freistellung nach Ziffer 14.4 umfasst insbesondere Fälle, in denen ein Kunde oder Dritter aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Versagens der vorgesehenen Sicherheits-, Freigabe- oder Zugangskontrollen rechtswidrige, diffamierende, täuschende oder Deepfake-Inhalte mit dem Voice Model erzeugen konnte.
14.6. Der Voice Artist stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese unmittelbar aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Voice Artist oder aus von ihm wissentlich unberechtigt bereitgestellten Inhalten entstehen.
14.7. Eine pauschale oder verschuldensunabhängige Freistellung des Anbieters durch den Voice Artist findet nicht statt.
15. Vertraulichkeit
15.1. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhalten, vertraulich.
15.2. Stimmdaten, Voice Models, technische Modelldaten, nicht veröffentlichte Aufnahmen sowie nicht öffentliche Kunden- und Preisinformationen gelten als vertrauliche Informationen.
15.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung fort.
16. Folgen der Vertragsbeendigung
16.1. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung des Anbieters, neue Inhalte mit dem Voice Model zu erzeugen, sofern nicht der Voice Artist für einen konkreten bereits laufenden Auftrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
16.2. Der Anbieter deaktiviert den produktiven Zugriff auf das Voice Model spätestens mit Vertragsende und führt anschliessend die Löschung gemäss Ziffer 12 durch.
16.3. Bereits wirksam lizenzierte generierte Audiodateien bleiben im Umfang der ursprünglich erteilten Kundenlizenz nutzbar.
16.4. Der Anbieter darf das Voice Model nach Vertragsende weder zu Test-, Demonstrations-, Marketing-, Entwicklungs- noch zu Trainingszwecken weiterverwenden.
17. Übertragung, Verkauf der Plattform und Rechtsnachfolge
17.1. Eine Übertragung der Rechte des Anbieters an Stimmdaten oder Voice Models auf einen Dritten ist ausgeschlossen, soweit sie über die zur Fortführung des bestehenden Dienstes erforderliche Rechtsnachfolge hinausgeht.
17.2. Im Fall eines Verkaufs, Zusammenschlusses oder sonstigen Betreiberwechsels der Plattform dürfen Stimmdaten und Voice Models nur übertragen werden, wenn der neue Betreiber sämtliche einschlägigen Schutzpflichten dieser AGB übernimmt.
17.3. Führt ein Betreiberwechsel zu einer wesentlichen Änderung des Verwendungszwecks oder der Schutzstandards, erhält der Voice Artist ein Sonderkündigungsrecht und kann die Löschung seines Voice Models verlangen.
18. Änderungen der Nutzung oder Monetarisierung
18.1. Eine Ausweitung der Nutzung der natürlichen Stimme, Stimmdaten oder des Voice Models auf neue Produktkategorien, Trainingszwecke, Marktplätze, Drittplattformen oder sonstige bislang nicht vereinbarte Verwendungszwecke bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Voice Artists.
18.2. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
18.3. Eine solche Zustimmung kann von einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abhängig gemacht werden.
19. Streitbeilegung und anwendbares Recht
19.1. Die Parteien sollen bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung anstreben.
19.2. Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen diese AGB dem Schweizer Recht.
19.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Kanton Zug, Schweiz.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.2. Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt und gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
20.3. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist dem Voice Artist dauerhaft zugänglich zu machen.
20.4. Stand: 01.09.2026.
20.5. Kontakt: CrispyVoice GmbH, Bösch 23, 6331 Hünenberg, Schweiz.
21. Sonderbestimmungen nach Plan
Diese Ziffer konsolidiert die über den Text verteilten planspezifischen Regelungen an einer Stelle. Die Verweise auf die jeweilige Grundnorm bleiben massgeblich.
21.1 Core (Self-Service / eigener Drittanbieter-Account)
Der Voice Artist ist selbst dafür verantwortlich, die No-Training-Einstellung beim von ihm gewählten Drittanbieter vorzunehmen (Ziffer 7.5). Nur die beim Anbieter selbst vorgehaltenen Kopien unterliegen der 30-Tage-Löschfrist; auf das Drittanbieter-Konto hat der Anbieter keinen Zugriff (Ziffer 12.7). Als Vergütung gilt eine Zahlungsabwicklungs-/Systemkostenpauschale von 7 %; entscheidet sich der Anbieter, den Voice Artist aktiv zu vermarkten und zu listen, gilt ab dem schriftlich bestätigten Zeitpunkt stattdessen eine einheitliche Umsatzbeteiligung von 50 % (Ziffer 11.7). Bei monatlicher Zahlweise gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (Ziffer 4.2).
21.2 Premium (Hosting bei CrispyVoice, standardmässig kein aktives Marketing durch den Anbieter)
Für das auf der Anbieter-Infrastruktur erzeugte Voice Model gilt die volle Trainingsverbots-Zusicherung nach Ziffer 7.1 (Ziffer 7.6). Die Aufnahme in die öffentliche Sprecherübersicht erfolgt auf Anfrage und kann jederzeit mit einer Frist von 48 Stunden widerrufen werden (Ziffer 10.5). Als Vergütung gilt eine Zahlungsabwicklungs-/Systemkostenpauschale von 15 % bei monatlicher und 10 % bei jährlicher Zahlweise; entscheidet sich der Anbieter, den Voice Artist aktiv zu vermarkten und zu listen, gilt ab dem schriftlich bestätigten Zeitpunkt stattdessen eine einheitliche Umsatzbeteiligung von 50 % (Ziffer 11.6). Bei monatlicher Zahlweise gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (Ziffer 4.2).
21.3 Managed (volle Vermarktung durch den Anbieter)
Für das Voice Model gilt die volle Trainingsverbots-Zusicherung nach Ziffer 7.1 (Ziffer 7.6). Die Vergütung beträgt einheitlich 50 % auf sämtliche mit dem Voice Model erzielten Umsätze, unabhängig vom Akquisekanal (Ziffer 11.5). Der Voice Artist darf das Voice Model ausschliesslich zur Erfüllung von Kundenaufträgen nutzen, die über die CrispyVoice-Shop-Plattform bestellt und abgewickelt werden; eine Nutzung für eigene, nicht mit einem über den Shop abgewickelten Kundenauftrag verbundene Zwecke ist nicht gestattet. Die Aufnahme in die öffentliche Sprecherübersicht erfolgt wie bei Premium mit einer Widerrufsfrist von 48 Stunden (Ziffer 10.5). Bei monatlicher Zahlweise gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (Ziffer 4.2).